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Haftungsausschluss -
Haftungsbegrenzung - Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die Entscheidung eines
Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie
fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die
Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die
Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie
für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten
Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen
höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus
Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der
Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In
diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des
Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den
Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt hat.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus
welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und
deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit
der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des
Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder
Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die
nicht Haupt- bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten)
sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurden.
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die
Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit
beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden.
Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen
oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der
persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten -
Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen,
Sponsoren und Personen, die Schlepp, Sicherungs-, oder
Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz
behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im
Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag
erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die
Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV,
die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und
Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. |